AGB

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Bei uns zugehenden Bestellungen kommt ein Liefervertrag erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Ausführung der Bestellung zustande. Diese Geschäfts- und Lieferungsbedingungen sind in allen Fällen Vertragsbestandteil. Abweichungen hiervon, insbesondere anders lautende Geschäftsbedingungen des Bestellers, gelten nur, wenn dies besonders schriftlich vereinbart ist.

 

2. Lieferung

Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferungsverpflichtung zurückzutreten, wenn uns die Lieferung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen unmöglich wird, insbesondere bei höherer Gewalt, Kriegsereignissen und zivilen Katastrophen, Streiks, Betriebsstörungen oder Lieferungsschwierigkeiten und Insolvenz unserer Zulieferer. Zugesagte Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten. Bei Nichteinhaltung einer Lieferzeit oder bei Nichtausführung der Bestellung nach angemessener Frist kann der Besteller mit eingeschriebenem Brief unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist von 4 Wochen setzen und nach Ablauf der Frist den Rücktritt erklären. Schadenersatzansprüche von Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind ausgeschlossen.

 

3. Preise

Für Waren und Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden sollen, gelten unsere am Tage der Ausführung bestehenden Preise ab Saarbrücken. Fracht- und Transportkosten nach anderen Orten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Kleinbestellung bis zu 59,90 € je Lieferung berechnen wir eine Verpackungs- und Frachtpauschale in Höhe von 7,49 €.

 

4. Gefahrenübergang

Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei Ausführung der Versendung durch unser Personal.

 

5. Beanstandungen

Empfangene Sendungen sind sofort auf Transportschäden zu untersuchen und gegenüber der ausliefernden Transportperson zu rügen, andernfalls können solche Schäden nicht mehr anerkannt werden. Kaufleute haben sonstige Mängelrügen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu erheben. Spätere Geltendmachung kann nur anerkannt werden, wenn der Mangel verborgen und auch bei sorgfältiger Untersuchung vorher nicht zu erkennen war und wenn sofortige Rüge nach Entdeckung erfolgt. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts haften wir für rechtzeitig gerügte Mängel nur im Rahmen der Gewährleistung unseres jeweiligen Zulieferers sowie nach dem Inhalt etwa ausgestellter Garantiescheine. Eine Haftung für Folgeschäden aus der Lieferung einer mangelhaften oder anderen als der bestellten Ware ist generell ausgeschlossen.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung vorbehalten. Weiterveräußerung ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet, jedoch ist die gegen den Erwerber entstehende Forderung in Höhe der bestehenden Schuld im Voraus an uns abgetreten. Hierauf empfangene Gelder sind gesondert für uns aufzubewahren. Auf Verlangen ist uns Auskunft über die durch Weiterveräußerung entstandene Forderung zu erteilen. Die Abtretung kann von uns dem Erwerber offengelegt und sodann Zahlung an uns verlangt werden.

 

7. Zahlungen

Rechnungen für Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 4,25% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Alle Spesen und Auslagen gehen zu Lasten des Bestellers.

 

8. Muster

Modelle, Muster oder Entwürfe, die wir Ihnen überlassen haben, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.

 

9. Mündliche Abreden

Mündliche Abreden sind generell unwirksam.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Saarbrücken. Mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird Saarbrücken als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.